Gleichstellungsbeauftragte
Frauenstärken haben wir, Frauen stärken wir.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für alle personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit haben.
Sie haben Fragen oder benötigen Informationen?
- sprechen Sie uns gerne persönlich jederzeit an
- schreiben Sie uns eine E-Mail
- vereinbaren Sie einen Termin mit uns
Unsere wichtigsten Aufgaben:
- Wir wirken mit, Unterrepräsentanz von Frauen oder Männern durch Einstellung und Beförderung abzubauen.
- Wir beraten auf Wunsch Beschäftigte im Einzelgespräch.
- Wir sind beteiligt bei der Erstellung des Gleichstellungsplans der BBS II Emden sowie an der Fortschreibung des Gleichstellungsplans.
- Wir informieren über Arbeitszeitfragen wie Teilzeit, Mutterschutz, Elternzeit.
- Wir wirken mit bei Personalfragen (Einstellungen, Beförderung, Versetzungen, Abordnungen über drei Monate)
- Wir nehmen an Einstellungsgesprächen teil.
Die Ziele des Niedersächsischen Gleichstellungsgesetzes (NGG) betreffen auch im 21. Jahrhundert weiterhin überwiegend Frauen, die mit der Gleichstellungsbeauftragten eine Ansprechpartnerin ihres eigenen Geschlechts zur Seite gestellt bekommen.
Informationen und rechtliche Grundlagen zur Gleichstellungsarbeit
Website Gleichstellungsbeauftragter:
Gleichstellungsbeauftragte für den Schulbereich, Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück - der Link ist hier.
Interessante PDFs zum Thema Gleichstellung:
Niedersächsische Gleichstellungsgesetz - bitte hier klicken.
Aufgabenprofil für Gleichstellungsbeauftragte in Schulen - Der Download ist hier.
Elterninfo der Gleichstellungsbeauftragten des RLSB Osnabrück - bitte hier entlang.
Hinweise der Gleichstellungsbeauftragten zu Fragen bei Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit im Schulbereich - der Download wartet hier.
Um das Ziel des Abbaus der Unterrepräsentanz von Frauen in Funktionsstellen zu erreichen, müssen Funktionsstellen auch für Frauen, die sich (noch oder wieder) in der Familienphase befinden, ausfüllbar sein. Das heißt, eine familienbedingte Teilzeitarbeit und/oder (auch bei Vollzeit) eine Rücksichtnahme bei den Anwesenheitszeiten, wie auch eine Aufgabenverteilung mit Augenmaß muss in modernen Zeiten auch in Bezug auf Funktionsstellen ermöglicht werden, wenn sich auf absehbare Zeit etwas an der Unterrepräsentanz ändern soll.